Was bedeutet...? Was tue ich, wenn...?
„Auf dem Dienstweg“ (a. d. D.)
Anträge, die an das Staatliche Schulamt Marburg, die Hessische Lehrkräfteakademie oder an das Kultusministerium gerichtet sind, müssen über das Studienseminar eingereicht werden (Ausnahmen: Beihilfeangelegenheiten, Beschwerden über die Dienststellenleiterin / den Dienststellenleiter).
Alle Angelegenheiten, die Ihre Stellensituation betreffen (Kündigung, Verlängerung, Verkürzung, ...) sind, über das Studienseminar, an die Hessische Lehrkräfteakademie in Alsfeld zu richten.
Hessische Lehrkräfteakademie
- Personalverwaltung LiV -
Georg-Dietrich-Bücking-Straße 12
36304 Alsfeld
Die Heiratsurkunde/Geburtsurkunde des Kindes reichen Sie bitte ebenfalls „auf dem Dienstweg“, als beglaubigte Kopie oder im Original, über das Studienseminar an die Hessische Lehrkräfteakademie in Alsfeld ein.
Mutterschutz
Ärztliche Bescheinigung mit dem errechneten Entbindungstermin geben Sie bitte a. d. D. (auf dem Dienstweg) im Studienseminar ab. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem erwarteten Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt.
Die gewünschte Elternzeit beantragen Sie bitte spätestens vier Wochen nach dem Entbindungstermin.
Aufsichtspflicht
In der Einführungsphase erhalten Sie im Rahmen einer Veranstaltung zum Schulrecht Informationen zur Aufsichtsführung, da Sie zur Pausen-, Früh- und Spätaufsicht sowie zu Aufsichten im Rahmen von Exkursionen, Wander- und Klassenfahrten herangezogen werden können.
Beamtin / Beamter auf Widerruf
sind Sie für den Zeitraum des Vorbereitungsdienstes, sofern Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Das Beamtenverhältnis beginnt mit der Übergabe der Ernennungsurkunde und endet mit dem Ablegen der 2. Staatsprüfung und dem Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst zum 31.07. oder 31. 01.
Beihilfe
erhalten Beamtinnen und Beamte auf entstandene Arzt- und Rezeptkosten (ca. 50% der entstandenen Kosten); eine Beratung erfolgt während der Einführungsphase. Ansprüche auf Beihilfe werden mit der Beihilfestelle direkt abgewickelt. Formulare (Beihilfeanträge) können Sie auf der Homepage der Beihilfestelle herunterladen.
Hunde im Studienseminar
Das Mitbringen von Hunden ist in den Räumlichkeiten des Behördenzentrums nicht gestattet, mit Ausnahme von Blinden- und Assistenzhunden.
Homosexualität und Vielfalt in der Schule
AG LesBiSchwule Lehrerinnen und Lehrer in Hessen c/o GEW Bezirksverband Frankfurt
Bleichstraße 38a
60313 Frankfurt am Main
Tel. 069 / 29 18 18
E-Mail: lehrer_innen@gmx.de
Ziele: Geschlechtergerechtigkeit in der Schule und mehr Akzeptanz für das Anderssein; vielfältige Lebensweisen auch in der Schule sichtbar und lebbar werden lassen.
SchLAu Hessen - Schwul Lesbisch Bi Trans* Aufklärung Hessen
http://schlau-hessen.de/
Landesweite Vernetzung hessischer SchLAu-Projekte. SchLAu hat es sich zur Aufgabe gemacht, über sexuelle Orientierung und Geschlechteridentitäten aufzuklären. Sie richtet sich vor allem an Schulklassen und Jugendgruppen. Lokale Teams von Ehrenamtlichen organisieren Veranstaltungen, in denen Toleranz, Respekt und Verständnis gefördert werden.
Gleichstellungsbeauftrage am StS GHRF Marburg:
Mareike Hesse (mareike.hesse@schule.hessen.de)
Michael Frangen (Michael.Frangen@schule.hessen.de)
Klassenfahrten / Jugendherbergsaufenthalte
Sollten auch von den Lehrkräften in Ausbildung in ihren Klassen unternommen werden. Laut Seminarratsbeschluss kann dies in der Regel nur einmal im Kalenderjahr genehmigt werden, falls Seminartermine betroffen sind. Sollte also eine Befreiung von Seminarveranstaltungen notwendig sein, so sprechen Sie dies bitte mit der zuständigen Ausbilderin / dem Ausbilder ab, füllen Sie den Antrag (auf unserer Homepage) aus und reichen dieses rechtzeitig vorher (ca. 2 Wochen) dem Studienseminar ein.
Klassenführung
Als LiV darf Ihnen die Aufgabe der Klassenführung nicht übertragen werden.
Teilzeit
Wenn Sie minderjährige Kinder und / oder pflegebedürftige Angehörige haben, können Sie Ihren Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren. Wenden Sie sich bei Interesse zur genaueren Klärung bitte umgehend an die Seminarleitung.
Unfälle
Auf dem Weg zu Seminarveranstaltungen oder zur Schule müssen Sie sofort dem Studienseminar melden. Dort erhalten Sie Hilfe beim Ausfüllen der Dienstunfallformulare.
Unterrichtsbesuche
Innerhalb der Module und Ausbildungsveranstaltungen werden in der Regel 16 Unterrichts- besuche durch die zuständigen Ausbilderinnen und Ausbilder durchgeführt. Sog. Doppelbesuche sind dabei möglich. Ergänzende Besuche führen evt. die Schulleiterinnen und Schulleiter durch.
Vertretungsunterricht
In HLbGDV §43 (6) ist geregelt, dass Sie nur „in begründeten Ausnahmefällen zu Vertretungs- stunden herangezogen werden.“ Dabei soll „ein Einsatz möglichst nur in den Lerngruppen und Fächern bzw. Fachrichtungen stattfinden“, in denen Sie ohnehin unterrichten.

